BTK kritisiert Lockerung der „Blutregel“ im internationalen Pferdesport - Verstoß gegen das Tierschutzgesetz befürchtet

BTK/Berlin) – Die Bundestierärztekammer (BTK) findet die auf der Generalversammlung des Weltreiterverbandes (Fédération Equestre Internationale – FEI) am 7. November beschlossene Lockerung der sogenannten „Blutregel“ im internationalen Pferdesport äußerst besorgniserregend. Künftig sollen Pferde trotz sichtbarer Blutspuren zum Start zugelassen werden können, sofern eine tierärztliche Kontrolle vor Ort keine Beeinträchtigung feststellt. „Das Wohl des Pferdes muss immer oberste Priorität haben. Eine Regeländerung, die Blut am Pferd toleriert, sendet das völlig falsche Signal. Diese Entscheidung stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar“, sagt BTK-Präsident Ltd. Dr. Holger Vogel.  

 

Bislang galt die eindeutige Regel: Sobald Blut am Pferd sichtbar ist, erfolgt die Disqualifikation. „Sichtbare Blutspuren im Einwirkungsbereich des Reiters sind immer ein Hinweis darauf, dass ein Pferd Schmerzen oder Verletzungen erlitten hat – und dürfen daher niemals toleriert werden“, betont Dr. Vogel. Die bisherige Regelung diente nicht nur dem unmittelbaren Schutz der Pferde, sondern auch der Wahrung des Vertrauens der Öffentlichkeit in einen fairen und tierschutzgerechten Pferdesport. Die BTK appelliert daher eindringlich an alle Turniertierärzt:innen, Pferden mit Blutspuren im Bereich von Maul, Flanken oder Sporen die Starterlaubnis zu verweigern. Das ist unerlässlich, um glaubwürdigen Tierschutz im Turniersport zu gewährleisten. Darüber hinaus fordert die BTK, dass auf allen Turnieren die ständige Anwesenheit eines/einer Turniertierarztes/Turniertierärztin verpflichtend sein muss. Nur wenn Tierärzt:innen dauerhaft vor Ort sind, können Tierschutzverstöße erkannt, geahndet und ein tierschutzgerechter Umgang sichergestellt werden. Eine bloße Rufbereitschaft wird dieser Verantwortung nicht gerecht.

 

Die BTK begrüßt ausdrücklich, dass auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Lockerung der Blutregel ablehnt. Das ist ein wichtiges Signal für den Tierschutz. Auch wenn die FEI darauf verweist, dass künftig Verwarnungen öffentlich dokumentiert und Sperren bei wiederholten Verstößen möglich seien, hält die BTK diese Maßnahmen nicht für ausreichend. Entscheidend ist, dass Pferde mit frischem Blut im Einwirkungsbereich oder einer Verletzung im deutschen Pferdesport weiterhin konsequent disqualifiziert werden.


Die Bundestierärztekammer ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Landes-/Tierärztekammern in Deutschland. Sie vertritt die Belange aller rund 45.000 Tierärzt:innen, Praktiker:innen, Amtsveterinär:innen, Wissenschaftler:innen und Tierärzt:innen in anderen Berufszweigen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Bundes- und EU-Ebene.

 

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