Einsicht in die Behandlungsunterlagen auch gegenüber dem Pferdekäufer?
Andreas Ackenheil
Jedem Tierarzt ist bewusst, dass zwischen ihm und dem Tierbesitzer ein sogenannter Behandlungsvertrag abgeschlossen wird, der den Arzt zur Behandlung des Tieres und den Halter zur Zahlung der anfallenden Gebühren verpflichtet. Aus diesem Vertragsverhältnis ergeben sich weitere Pflichten des Tierarztes, so insbesondere die Dokumentationspflicht.
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