Wenn der Patientenbesitzer die Rechnung nicht bezahlt

Andreas Ackenheil

Wenn ein Tier erkrankt, gebietet es das Tierschutzgesetz, es tiermedizinisch behandeln zu lassen. Man geht in die Tierarztpraxis / Tierklinik seines Vertrauens, dort wird das Tier untersucht, eine Diagnose gestellt und die Therapie und die weitere Vorgehensweise besprochen. Für den Patientenbesitzer ist zunächst nur wichtig, dass dem geliebten Tier schnell und sicher geholfen wird. „Bitte unternehmen Sie alles, damit meinem

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